Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Bedingungen regeln die Beauftragung und Durchführung von Gutachten über SchadenCHECK (Ingenieurbüro Frieß GbR).
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden sich noch in Abstimmung und werden vor ihrem Verbindlichwerden rechtlich final geprüft. Das nachstehende Gerüst dient ausschließlich der Vorbereitung und ist noch nicht abschließend.
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Aufträge, die der Ingenieurbüro Frieß GbR (nachfolgend „Sachverständiger") über das Angebot SchadenCHECK erteilt werden, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Vertragsbestandteil.
§ 2 Auftrag und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags durch den Sachverständigen zustande. Der Auftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website erteilt werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragserteilung. Der Sachverständige erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen alle für die Erstellung des Gutachtens relevanten Informationen, Unterlagen und Fotos vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung und gewährt ihm bei Bedarf Zugang zum Fahrzeug.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Honorar. Bei Unfallgutachten im Haftpflichtschaden rechnet der Sachverständige in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
§ 6 Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Sachverständige nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern nicht Pflichten verletzt wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (wesentliche Vertragspflichten).
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Das Gutachten und die darin enthaltenen Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig.
§ 8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.